Allgemeine Reisebedingungen

1. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem ArtMaks den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch ArtMaks zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird ArtMaks dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung von ArtMaks vom Inhalt der Reiseanmeldung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das ArtMaks für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb dieser Bindungsfrist ArtMaks die Annahme erklärt.
2. Bezahlung
Der Reiseteilnehmer hat bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von max. 20% des Reisepreises, aufgerundet auf 5 € gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB zu leisten. Die Restzahlung (inkl. evtl. EZ-Zuschläge.) wird 4 Wochen vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr von ArtMaks abgesagt werden kann. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf die Gutschrift bei ArtMaks an. Bei einer kurzfristigen Buchung, d.h. innerhalb von drei Wochen vor Reiseantritt, wird der volle Reisepreis sofort fällig. Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten und zahlt dieser auch nach Mahnung mit angemessener Nachfristsetzung nicht, so ist ArtMaks berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 5 zu belasten.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der jeweiligen Reise unter Maßgabe sämtlicher, in der Beschreibung enthaltener Hinweise und Erläuterungen sowie aus dem Inhalt der schriftlichen Buchungsbestätigung. Nebenabsprachen, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung von ArtMaks. Prospekt- und Katalogangaben sind bindend. ArtMaks behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1. Änderungen wesentlicher Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. ArtMaks ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
4.2. Ändern sich Beförderungskosten oder für die gebuchte Reise maßgebende Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren oder die für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, so kann ArtMaks eine Anpassung der vereinbarten Preise im Umfang der anteilig auf den Kunden entfallenden Differenz verlangen, jedoch nur bis zum 20. Tag vor Reisebeginn. Führt die Anpassung zu einer Erhöhung des Reisepreises um mehr als 8%, so kann der Kunde innerhalb einer von ArtMaks gleichzeitig mit Mitteilung der Preiserhöhung gesetzten angemessenen Frist entweder die Änderung anzunehmen oder unentgeltlich vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten.
4.3. ArtMaks ist verpflichtet, dem Kunden auf sein Verlangen hin eine Senkung des Reisepreises einzuräumen, wenn und soweit sich die in 4.2 genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für ArtMaks führt.
4.4. Bei Opern-, Konzert-, Theater- und sonstigen Kulturreisen bleiben Programm- und Besetzungsänderungen ausdrücklich vorbehalten. Diese Änderungen begründen keinen kostenfreien Reiserücktritt.
5. Rücktritt durch Reisenden / Stornokosten / Ersatzpersonen
5.1. Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber ArtMaks zu erklären. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Eventuell bereits ausgehändigte Reiseunterlagen sind vom Kunden zurückzugeben.
5.2. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann ArtMaks Ersatz für die bereits getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendung verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung zu berücksichtigen. ArtMaks kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung er nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalisieren:

Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 20 %
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
bis zum 22. Tag vor Reiseantritt 45 %
bis zum 15. Tag vor Reiseantritt 60 %
bis zum 7. Tag vor Reiseantritt 70 %
ab dem 6. Tag vor Reiseantritt 80 %
am Tag des Reiseantritts
oder bei Nichtantritt 90 %

Dem Reisenden bleibt es unbenommen, ArtMaks nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die von ArtMaks geforderte Pauschale. Zusätzlich sind die Eintrittskarten und die damit zusammenhängenden Gebühren zu bezahlen, sofern die Karten nicht von ArtMaks anderweitig verkauft werden konnten.
5.3. Bis zum Reisebeginn kann der Kunde sich bei der Durchführung der Reise durch einen Dritten ersetzen lassen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem ArtMaks als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Kunde aus von ArtMaks nicht zu vertretenden Gründen einzelne Reiseleistungen nicht in Anspruch aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. ArtMaks wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.
7. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
ArtMaks kann ohne Einhaltung einer Frist vor Reiseantritt vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise trotz der Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. ArtMaks behält in diesem Fall den Anspruch auf den Reisepreis, muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendung und die Vorteile anrechnen lassen, die ArtMaks aus anderweitiger Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung oder aus Gutschriften der Leistungsträger erlangen.
8. Mindestteilnehmerzahl
Ist in der Beschreibung der Reise (Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf eine bestimmte Mindestteilnehmerzahl hingewiesen, so kann ArtMaks erklären, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht und die Reise nicht durchgeführt wird. ArtMaks wird dem Reisenden die Erklärung unverzüglich nach Kenntnis der nichterreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis zwei Wochen vor Reisebeginn zugehen lassen.
9. Haftung
ArtMaks haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:
a) die gewissenhafte Reisevorbereitung
b) die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger;
c) die Richtigkeit der Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reiseleistungen, sofern ArtMaks nicht gemäß Ziff. 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt hat;
d) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. ArtMaks haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauter Person.
10. Beschränkung der Haftung
10.1. Die vertragliche Haftung des ArtMaks für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b) soweit ArtMaks für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2. Die deliktische Haftung des ArtMaks für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
10.3. ArtMaks haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort usw.), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen des Reiseveranstalters sind. Der Reiseveranstalter haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.
11. Gewährleistung
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
12. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichte, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Unterlässt es der Kunde aus eigenem Verschulden, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
13. Versicherung
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Abdeckung der Rückführungskosten bei Krankheit oder Unfall wird dringend empfohlen, soweit solche Versicherungen im Reisepreis nicht beinhaltet sind. Bei Tagesfahrten ist grundsätzlich keine Reiserücktrittskostenversicherung eingeschlossen!
14. Höhere Gewalt
Zur Kündigung des Reisevertrages wird auf die gesetzliche Reglung im BGB verwiesen, die wie folgt lautet: „§ 651j: (1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen. (2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des § 651e Abs. 3 Sätze 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last“.
15. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen:
Der Reisende ist für die Einhaltung der von ArtMaks für die jeweilige Reise angegebenen Zoll-, Pass-, Visa-, Gesundheits- und Devisenbestimmungen selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die durch die Nichteinhaltung dieser Bestimmungen entstehen, sind vom Reisenden zu tragen, sofern ArtMaks über die Bestimmungen entsprechend seiner rechtlichen Verpflichtungen vollständig und zutreffend aufgeklärt hat.
16. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistung nach den §§ 651 c bis 651 F BGB - ausgenommen Körperschäden - hat der Reisende innerhalb einer Frist von zwei Jahren nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen.
17. Hinweis zur außergerichtlichen Streitbeilegung
ArtMaks nimmt nicht an einem freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Reisebedingungen für ArtMaks verpflichtend würde, informiert ArtMaks den Kunden hierüber in geeigneter Form. ArtMaks ist verpflichtet auf die europäische OnlineStreitbeilegungs-Plattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hinzuweisen.
18. Datenschutz
ArtMaks verarbeitet personenbezogene Daten entsprechend der jüngsten Rechtsvorschriften zum Datenschutz (EU-DSGVO). Es findet eine Weitergabe Ihrer Daten an die die Reise durchführenden Unternehmen (Hotels, Airlines, Visumcenter etc.) statt. Die Weitergabe ist zur Vertragserfüllung notwendig. Wenn Sie uns bei der Buchung Ihre E-Mail-Adresse mitgeteilt haben, verwenden wir diese, um Sie über vergleichbare Reiseangebote von ArtMaks zu informieren. Sollten Sie sich das nicht wünschen, wird der Versand eingestellt.
ArtMaks Kulturreisen Andrei Petrov
Friedrich-Wilhelm-Str. 2
38100 Braunschweig
Tel.: 0531 601 880-51
Fax: 0531 601 880-52

Stand 01.08.2020
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